Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit dem Anbieter (NextServ UG (haftungsbeschränkt)) über die Website https://nextserv.eu schließen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich zustimmt.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Ergänzend gelten die auf https://nextserv.eu/legal veröffentlichten Regelungen (insbesondere Datenschutzerklärung, Zahlungsbedingungen, Fair-Use-Policy). Der Anbieter ist berechtigt, alle dort und in diesen AGB beschriebenen Maßnahmen vorzunehmen, insbesondere: automatisierte Einschränkung oder Ausblendung von Zahlungsarten nach Kontostatus, Zahlungshöhe und Risikogesichtspunkten; Beauftragung des Zahlungsdienstleisters Mollie mit automatisierten Betrugspräventionsprüfungen in unserem Auftrag (einschließlich Echtzeit-Risikobewertung, Screening, dynamischem 3D Secure und Ablehnung verdächtiger Transaktionen); Speicherung und Verwaltung von Zahlungsmethoden und Auto-Aufladungen innerhalb der dort genannten Grenzen sowie Verifizierungszahlungen ohne Rechnungsstellung. Eine manuelle Einzelfallprüfung ist nicht geschuldet, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

§ 2 Registrierung als Nutzer

Für Buchung und Nutzung unserer Leistungen ist ein Nutzerkonto erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei und begründet zunächst keine Buchungspflicht. Im Zuge der Registrierung wird ein Kundenkonto unter der angegebenen E-Mail-Adresse und dem gewählten Passwort eingerichtet.

§ 3 Wallet, Gutscheine und Guthaben

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Buchung und Bezahlung unserer Internet-Dienstleistungen über zuvor eingelöstes Guthaben auf Ihrem Kundenkonto.

(2) Aufladungen erfolgen über Mehrzweck-Gutscheine mit Einlösecode. Der Vertrag über den Gutschein-Kauf kommt im Wallet-Bereich zustande: Sie wählen Betrag und Zahlungsart, bestätigen AGB, Datenschutzerklärung sowie den Hinweis auf den Verfall (siehe Abs. 4) und senden die Bestellung ab. Mit erfolgreicher Zahlung stellen wir einen Gutschein mit Nennwert aus; das Guthaben entsteht erst nach Einlösung des Codes in den Einstellungen oder beim Checkout.

(3) Gutscheine sind nicht in Echtgeld auszahlbar und nicht umtauschbar; dies bestätigen Sie beim Kauf gesondert.

(4) Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können noch nicht eingelöste Gutscheine innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellung im Wallet oder in den Einstellungen per Self-Service widerrufen. Die Erstattung erfolgt auf das ursprüngliche Zahlungsmittel (bei Mollie-/Mandat-Zahlung auf das dort verwendete Mittel, bei Kauf aus Guthaben zurück auf das Guthaben). Der Widerruf kann nur einmal ausgeübt werden. Die Gutschrift kann bis zu 7–14 Tage dauern. Geschäftskunden (Unternehmer) haben kein Widerrufsrecht.

(5) Regulär erworbene Gutscheine sind drei Jahre ab ihrer Ausstellung einlösbar; die Frist beginnt mit dem Tag der Ausstellung. Zeitlich begrenzte Gratis- oder Aktionsgutscheine können eine davon abweichende, im jeweiligen Angebot ausgewiesene Einlösefrist haben; die konkrete Frist wird vor Erwerb oder Ausgabe mitgeteilt und ist im Wallet ersichtlich. Sonderaktionen können den Nennwert bei Ausstellung oder das Guthaben bei Einlösung erhöhen; die jeweils aktive Aktion wird im Wallet angezeigt. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Verjährungsregeln und Verbraucherrechte, bleiben unberührt.

(6) Vertragsrelevante Informationen werden teilweise per E-Mail übermittelt (ohne Einlösecode). Sie stellen einen funktionsfähigen E-Mail-Empfang sicher.

(7) Regelmäßige Gutscheine können zu einem festen Stichtag eingerichtet werden; optional erfolgt eine direkte Einlösung ohne separate Kaufbenachrichtigung. Sie können regelmäßige Gutscheine jederzeit im Wallet beenden.

(8) Guthaben ist zur Bezahlung der angebotenen Leistungen nutzbar. Eine Auszahlung erfolgt nicht, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht. Bei Vertragsbeendigung verbleibendes Guthaben wird auf Anfrage erstattet, soweit keine offenen Forderungen bestehen.

§ 4 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Anbieter bietet Internet-Dienstleistungen, insbesondere Webhosting/Serverhosting (nachfolgend „Webhosting“), sowie Domainleistungen an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Produkt und dessen Leistungsbeschreibung.

(2) Der Vertrag über Internet-Dienstleistungen kommt über das Warenkorbsystem zustande:

Die gewünschten Leistungen werden im Warenkorb erfasst. Nach Auswahl von „Kasse“/„Weiter zur Bestellung“ (oder gleichwertiger Bezeichnung) geben Sie Ihre Daten und Zahlungsangaben ein. Anschließend wird eine Bestellübersicht angezeigt.

Bei Nutzung angebotener Zahlungswege (z.B. SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, Mollie) werden Sie in den jeweiligen Zahlungsprozess geführt und erhalten danach die abschließende Bestellübersicht.

Vor dem finalen Absenden können Sie alle Angaben prüfen, ändern oder den Vorgang abbrechen. Mit dem Absenden erklären Sie die verbindliche Annahme unseres Angebots.

(3) Anfragen zur Angebotserstellung sind unverbindlich. Der Anbieter kann ein verbindliches Angebot in Textform (z. B. E-Mail) übermitteln, das innerhalb von 5 Tagen angenommen werden kann, sofern keine abweichende Frist im Angebot genannt ist.

(4) Die Übermittlung vertragsbezogener Informationen erfolgt im Rahmen der Abwicklung teilweise automatisiert per E-Mail. Sie stellen den ordnungsgemäßen Empfang der E-Mails sicher.

(5) Geschäftliche Weiterverwendung / Reseller-Nutzung

Die gewerbliche Nutzung unserer Leistungen zur Bereitstellung eigener Endkundenangebote (Reseller-Nutzung) ist zulässig, sofern dies im jeweiligen Angebot vorgesehen ist.

Vertragspartner gegenüber dem Anbieter bleibt ausschließlich der jeweilige Kunde (Reseller). Der Reseller verantwortet die Kommunikation mit Endkunden, deren vertragliche Einbindung sowie die eigene Abrechnung im jeweiligen Vertriebsmodell.

Der Reseller stellt sicher, dass die Endkundennutzung mit diesen AGB und den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen vereinbar ist, und unterstützt unverzüglich bei Missbrauchs-, Sicherheits- und Rechtsvorfällen.

(6) Leistungsarten und flexible Angebotsmodelle

Der Anbieter ist berechtigt, neben klassischen Hosting- und Domainleistungen weitere digitale Leistungen, Servicepakete und Mitgliedschaften anzubieten, insbesondere auch netzwerkbezogene Zusatzdienste (z. B. BYOIP), Funktionspakete (z. B. NextServ+ und NextServ+ for Teams), individuelle Service Level Agreements (SLA) für Geschäftskunden sowie sonstige Dienste, Abonnements und Services.
Der konkrete Leistungsumfang, die Abrechnungsart und die jeweils verfügbaren Optionen ergeben sich aus dem Angebot, der Produktbeschreibung und den zugehörigen Vertragsinformationen im Kundenkonto.

(7) Optionale Discord-Funktionen

Der Anbieter bietet optionale Funktionen über den Dienst Discord an, die Sie in Ihrem Kundenkonto aktivieren und jederzeit wieder deaktivieren können: (a) die Verknüpfung Ihres Kontos mit Discord zur Anmeldung per Social-Login, (b) die Einwilligung in Support und Kommunikation über die Discord-Communities von NextServ per Support-PIN sowie (c) die öffentliche Anzeige einer Rolle mit Kunden- bzw. NextServ+-Status auf den Discord-Servern von NextServ.

Diese Funktionen sind freiwillig, setzen eine ausdrückliche Aktivierung (Einwilligung) voraus und sind jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Bei der Nutzung gelten zusätzlich die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Discord; datenschutzrechtliche Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

(8) Ausweis- und Identitätsverifikation

Der Anbieter kann ein Verfahren zur Ausweis- und Identitätsverifikation anbieten oder anfordern, insbesondere zur Altersprüfung, Missbrauchsprävention und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. im Minderjährigenschutz).

(a) Freiwillige und angeforderte Verifikation

Die Verifikation können Sie freiwillig im Kundenkonto starten, oder der Anbieter kann sie in begründeten Fällen anfordern, insbesondere bei nachvollziehbaren Meldungen, ungewöhnlichen Nutzerdaten oder auffälligen Supportvorgängen. Die Anforderung dient ausschließlich legitimen Sicherheits-, Missbrauchs- oder Compliance-Zwecken; die verlangten Nachweise müssen für den jeweiligen Zweck erforderlich und angemessen sein. Ein Anspruch auf Durchführung über einen bestimmten Weg besteht nicht.

(b) Verifikationswege

Je nach freigeschaltetem Ausstellungsland, Dokumenttyp und technischer Verfügbarkeit erfolgt die Prüfung entweder

  1. automatisiert über den Identitätsverifizierungsdienst Enjyn KYC der Enjyn® Gruppe, die als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO die Identitätsprüfung in unserem Auftrag und nach unserer Weisung durchführt, oder
  2. manuell durch berechtigte Mitarbeiter des Anbieters auf Basis von von Ihnen verschlüsselt übermittelten Dokumentenfotos.

Der jeweils verfügbare Weg wird Ihnen im Verifikationsprozess angezeigt.

(c) Einwilligung und Mitwirkung

Die Verarbeitung von Ausweis- und biometrischen Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO; die Einwilligung holen wir vor Beginn der Verifikation ein und dokumentieren sie. Einzelheiten zu Datenkategorien, Speicherfristen, Rollen (Verantwortlicher / Auftragsverarbeiter) und Ihren Rechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung (Abschnitt 3.4). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; bereits auf Grundlage der Einwilligung erfolgte Verarbeitungen bleiben hiervon unberührt.

Sie sind verpflichtet, bei einer angeforderten Verifikation innerhalb angemessener Frist mitzuwirken und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei freiwilliger Verifikation können Sie den Vorgang vor Abschluss abbrechen, sofern keine Verifikation angefordert wurde.

(d) Erfolg und Folgen

Nach erfolgreicher Verifikation werden bestätigter Name, bestätigte Anschrift sowie Verifikationsstatus und – soweit relevant – das bestätigte Geburtsdatum in Ihrem Kundenkonto gespeichert. Die Verifikation bezieht sich nur auf das konkret betroffene Konto, die konkret betroffene Bestellung oder die konkret betroffene Funktion; sie erfasst nicht automatisch sämtliche Leistungen des Kunden. Die im Rahmen der Verifikation erhobenen Daten werden ausschließlich für die in Absatz (a) genannten Zwecke und nur im erforderlichen und datenschutzrechtlich zulässigen Umfang gespeichert und verwendet; Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

Reichen Sie eine vom Anbieter angeforderte Verifikation nicht ein oder wird eine eingereichte Verifikation vom Anbieter abgelehnt, schränken wir zunächst die betroffene Bestellung oder Funktion vorübergehend ein. Weitergehende Maßnahmen – insbesondere die Kündigung betroffener oder sämtlicher aktiver Leistungen zum Laufzeitende, die Aufnahme der hinterlegten Adressen in eine interne Sperrliste oder die Verweigerung künftiger Bestellungen unter diesen Adressen – ergreifen wir nur, soweit dies im konkreten Fall sachlich erforderlich und verhältnismäßig ist. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Erstattungsansprüche für nicht erbrachte Leistungen, bleiben unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 10 Abs. 4) bleibt unberührt.

(9) NextServ+ for Teams

(a) Für verifizierte Unternehmenskonten (Kontotyp BUSINESS) kann der Anbieter die Mitgliedschaft NextServ+ for Teams anbieten. Voraussetzung ist insbesondere eine abgeschlossene Business-Verifizierung und die jeweils im Angebot genannten technischen und vertraglichen Bedingungen. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Einrichtung und Verwaltung eines Teams, soweit angeboten, insbesondere zur Einladung von Mitgliedern, zur Vergabe von Rollen und Berechtigungen, zur Organisation in Gruppen oder Projekten sowie zur zentralen Abrechnung.

(b) Vertragspartner gegenüber dem Anbieter bleibt das Unternehmenskonto, über das NextServ+ for Teams gebucht wird (Teaminhaber). Teammitglieder erhalten Zugriffs- und Nutzungsrechte im Rahmen der ihnen zugewiesenen Rollen und Berechtigungen; sie schließen dadurch keinen eigenen Vertrag über die Mitgliedschaft NextServ+ for Teams mit dem Anbieter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Handlungen berechtigter Teammitglieder im Rahmen ihrer Berechtigungen wirken für und gegen den Teaminhaber.

(c) Die Vergütung setzt sich aus dem jeweils ausgewiesenen Basispreis sowie einem Seat-Entgelt je aktivem Teammitglied zusammen, soweit im Angebot nicht abweichend geregelt. Höhe, Abrechnungsperiode und etwaige Limits ergeben sich aus dem Angebot und den Angaben im Kundenkonto. Zahlung und Rechnungsadresse werden zentral über das Team bzw. das buchende Unternehmenskonto verwaltet; Teammitglieder zahlen für die Mitgliedschaft nicht selbst.

(d) Kündigung und Beendigung richten sich nach § 10 sowie den Angaben im Kundenkonto. Bei Auflösung des Teams verlieren die Mitglieder den Teamzugang; Dienste und sonstige Abonnements der jeweiligen Nutzer bleiben hiervon unberührt, soweit nicht anders vereinbart. Offene Einladungen werden widerrufen. Die Mitgliedschaft NextServ+ for Teams endet – soweit im Kundenkonto ausgewiesen – zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode.

(e) Die gleichzeitige Zugehörigkeit desselben Nutzerkontos zu einem Team und zu einer Familiengruppe ist ausgeschlossen, soweit im Kundenkonto technisch vorgesehen.

(10) Service Level Agreements (SLA) für Geschäftskunden

(a) Für verifizierte Unternehmenskonten (Kontotyp BUSINESS) kann der Anbieter zu einzelnen Leistungen (insbesondere Abonnements und Services) den Abschluss eines individuellen Service Level Agreements („SLA“) anbieten. Ein Anspruch auf Angebot oder Abschluss eines SLA besteht nicht.

(b) Das SLA wird über einen Anfrage-, Angebots- und Annahmeprozess im Kundenkonto angebahnt. Der Anbieter kann ein verbindliches Angebot in Textform (einschließlich PDF-Dokument) unterbreiten; die Annahmefrist ergibt sich aus dem Angebot (regelmäßig 14 Tage). Mit Annahme und – soweit vorgesehen – vollständiger Zahlung der Erstrechnung kommt das SLA als ergänzende Vereinbarung zur jeweiligen Leistung zustande. Die Deckung beginnt erst mit vollständiger Bezahlung der Erstrechnung bzw. einer Änderungs-Nachberechnung, soweit im SLA ausgewiesen.

(c) Gegenstand eines SLA können insbesondere vereinbarte Mindestverfügbarkeit, Wiederherstellungszeiten, Reaktionszeiten, erweiterter Support (einschließlich 24/7-Support, soweit angeboten) sowie optional eine Vertragsstrafe sein. Der konkrete Inhalt ergibt sich ausschließlich aus dem angenommenen SLA-Dokument und den im Kundenkonto ausgewiesenen Vertragsbedingungen. Soweit ein aktives SLA für eine Leistung abweichende Verfügbarkeits-, Recovery- oder Supportparameter vorsieht, gehen diese für die betroffene Leistung den allgemeinen Regelungen in § 5 Abs. 7 vor.

(d) Nicht als SLA-Verstoß gelten insbesondere Wartung, Optimierung, Sicherheitsmaßnahmen sowie Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. höhere Gewalt, Drittverschulden, Netz- oder Stromausfälle). Wartungsarbeiten, die mindestens drei Kalendertage im Voraus angekündigt wurden, bleiben bei der Erfassung und Berechnung unberücksichtigt. Aktuell vorhandene, bereits abgeschlossene oder bis zur vollständigen Bezahlung auftretende Vertragsfälle sind nicht abgedeckt.

(e) Beide Parteien können das SLA jederzeit mit Wirkung zur nächsten Abrechnungsperiode der betroffenen Leistung kündigen, soweit im SLA nicht abweichend geregelt. Die Kündigung kann gesondert für das SLA erfolgen oder – sofern die zugehörige Leistung gekündigt wird oder abläuft – gemeinsam mit dieser Leistung; in diesem Fall endet das SLA spätestens mit dem Ende der Leistung. Bereits gezahlte SLA-Entgelte für die laufende Abrechnungsperiode werden nicht anteilig erstattet; aus der Kündigung (gesondert oder gemeinsam mit der Leistung) ergibt sich kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Änderungsvereinbarungen bedürfen eines erneuten Angebots- und Annahmeprozesses. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Etwaige Nachweise und Dokumente zum SLA werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und danach im Rahmen gesetzlicher und berechtigter Aufbewahrungszwecke gespeichert; Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 5 Leistungserbringung bei Webhosting, Pflichten

(1) Die Leistungspflichten des Anbieters ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung des gebuchten Webhosting-Angebots. Die Bereitstellung (Freischaltung, Zugangsdaten) erfolgt, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 2 Tagen nach Vertragsschluss; bei Vorauszahlung nach Ihrer Zahlungsanweisung.

(2) Soweit der Anbieter volle und alleinige Administrationsrechte einräumt, liegt die Verantwortung für Administration und Absicherung des Systems bei Ihnen. Sie sind insbesondere verpflichtet, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, bekannte Sicherheitslücken zu beobachten und selbstständig zu schließen.

(3) Für bereitgestellte Software erhalten Sie für die Vertragsdauer ein einfaches Nutzungsrecht. Lizenzbedingungen Dritter und des Anbieters sind einzuhalten.

(4) Sie sind verpflichtet, Systeme so zu konfigurieren und zu betreiben, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software und Daten Dritter nicht beeinträchtigt werden. Untersagt sind insbesondere Spam-Versand, (D)DoS-Nutzung sowie der Betrieb missbrauchsanfälliger offener Systeme (z. B. offene Relays). Bei Verstößen kann der Anbieter Leistungen, soweit erforderlich, insbesondere bei Gefahr im Verzug, ohne Vorankündigung einschränken oder trennen und bei erheblicher Pflichtverletzung außerordentlich kündigen.

(5) Ein Anspruch auf dauerhafte Nutzung derselben IP-Adresse besteht nicht. Bei technischer oder rechtlicher Erforderlichkeit können IP-Adressen geändert werden.

(6) Der Anbieter darf die für den Betrieb eingesetzte Hard- und Software an den Stand der Technik anpassen. Daraus entstehende zusätzliche Anforderungen an von Ihnen genutzte Inhalte/Setups teilt der Anbieter rechtzeitig mit und berücksichtigt Ihre berechtigten Interessen.

(7) Der Anbieter betreibt die angebotenen Leistungen mit hoher Verfügbarkeit. Soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich abweichend geregelt, beträgt die Mindestverfügbarkeit 99 % im Monatsmittel. Nichtverfügbarkeiten können insbesondere durch Wartung, Optimierung, Sicherheitsmaßnahmen sowie durch Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. höhere Gewalt, Drittverschulden, Netz- oder Stromausfälle) auftreten. Wartungsarbeiten, die mindestens drei Kalendertage im Voraus angekündigt wurden, werden bei der Erfassung und Berechnung der Mindestverfügbarkeit nicht als Nichtverfügbarkeit berücksichtigt.

Wird die zugesagte Mindestverfügbarkeit unterschritten, erfolgt eine anteilige Erstattung für die Überschreitung der Ausfallzeit auf Basis der betroffenen monatlichen Vergütung, soweit die Unterschreitung nicht auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruht. Die Erstattung ist auf die Höhe der monatlichen Vergütung der jeweils betroffenen Leistung begrenzt.

Soweit für eine Leistung ein individuelles Service Level Agreement (SLA) gemäß § 4 Abs. 10 wirksam vereinbart ist, gelten für die betroffene Leistung vorrangig die dort vereinbarten Verfügbarkeits-, Recovery-, Reaktions- und Supportparameter einschließlich etwaiger Vertragsstrafenregelungen.

§ 6 Domainverwaltung

(1) Vertragsgegenstand und Rechtsnatur Domains sind keine Eigentumsgegenstände, sondern Nutzungs- bzw. Delegationsrechte innerhalb von Registry-Systemen. Vertragsgegenstand ist die technische und administrative Registrierung, Verwaltung, Verlängerung, Übertragung und gegebenenfalls Löschung nach den Vorgaben der jeweils zuständigen Registry/Registrare.

(2) Registrierung und Verfügbarkeit Domainregistrierungen erfolgen ausschließlich vorbehaltlich tatsächlicher Verfügbarkeit und Annahme durch Registry/Registrar. Eine Garantie auf Registrierung, dauerhaften Bestand, bestimmte Laufzeiten, ständige Verfügbarkeit oder Übertragbarkeit besteht nicht. Entscheidungen von Registry, Registrar, ICANN oder vergleichbaren Stellen sind maßgeblich.

(3) Pflichten des Kunden Sie stellen vollständige, richtige und aktuelle Domaininhaber- und Kontaktdaten bereit und aktualisieren Änderungen unverzüglich. Sie prüfen eigenverantwortlich, ob gewünschte oder genutzte Domains Rechte Dritter verletzen. Eine rechtliche Vorabprüfung durch den Anbieter erfolgt nicht.

(4) Drittanbieter, Datenweitergabe und WHOIS Zur Vertragserfüllung darf der Anbieter erforderliche Daten an Registrare, technische Vermittlungsdienstleister und Registries übermitteln. Soweit diese Daten im Rahmen eigener rechtlicher/betrieblicher Pflichten verarbeiten, handeln sie als eigenständige Verantwortliche und nicht als Auftragsverarbeiter. Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine WHOIS-Anonymisierung wird standardmäßig nicht bereitgestellt.

(5) Preise, Verlängerung, sonstige Gebühren Für Domains können einmalige und wiederkehrende Entgelte entstehen, insbesondere für Registrierung, Verlängerung, Transfer, Auth-Code- oder Inhaberwechsel sowie sonstige domainbezogene Zusatzleistungen. Registrierungspreise und Verlängerungspreise können abweichen. Anpassungen von Verlängerungspreisen sind für künftige Verlängerungszeiträume zulässig. Jede Verlängerung gilt als eigenständiger Vertrag für den jeweiligen Verlängerungszeitraum.

Bei monatlich abgerechneten laufenden Dienstleistungen bleibt die monatliche Grundgebühr innerhalb der laufenden Abrechnungsperiode unverändert; unberührt bleiben zulässige Preisänderungen für sonstige Leistungen und Gebühren.

(6) Transfer und Auth-Code Transfers setzen regelmäßig einen gültigen Auth-Code und die Einhaltung weiterer Registry-/Registrar-Vorgaben voraus. Sie sind zur rechtzeitigen Mitwirkung verpflichtet. Verzögerungen oder Ablehnungen durch beteiligte Dritte liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.

(7) Laufzeitende, Löschung, Wiederherstellung Bei Vertragsende werden Domains nach Ihrer Weisung übertragen oder gelöscht, soweit keine zwingenden Vorgaben entgegenstehen. Bei ausbleibender Verlängerung/Zahlung kann ein Registry-Statuswechsel (z. B. Grace/Redemption/Deletion) erfolgen. Ein Restore kann kostenpflichtig sein und ist nicht garantiert. Liegt keine klare Weisung vor, kann der Anbieter die Domain nach angemessener Frist und vorheriger Ankündigung zurückgeben oder löschen lassen.

(8) Verfügbarkeit, technische Abhängigkeiten, Abuse Eine durchgehende Verfügbarkeit von WHOIS-, DNS- oder sonstigen Domainfunktionen wird nicht garantiert. Beeinträchtigungen können insbesondere aus Registry-/Registrar-/Upstream-/Netzereignissen entstehen. Domains können bei gesetzlichen Vorgaben, Behördenanordnungen oder Registry-/Registrar-Maßnahmen (u. a. Abuse, Spam, Phishing) gesperrt oder gelöscht werden.

(9) Haftung im Domainkontext Für den Domainkontext gelten die Haftungsregelungen dieser AGB. Soweit gesetzlich zulässig, besteht keine Haftung insbesondere für Nachteile durch verspätete Nichtverlängerung mangels Zahlung/Weisung, fehlerhafte Kundendaten, Entscheidungen externer Vergabestellen, Sperren durch Dritte oder technische Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

(10) Klarstellung Leistungsumfang Eine Domain ist ein Adressierungs- und Delegationsrecht und kein Hosting-, Backup-, E-Mail- oder Speicherdienst. DNS-Leistungen dienen der technischen Namensauflösung und beinhalten ohne gesonderte Vereinbarung keine weitergehenden Inhalts- oder Speicherleistungen.

§ 7 Weitere Pflichten des Kunden

(1) Änderungen vertragsrelevanter Daten sind unverzüglich mitzuteilen. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

(2) Inhalte und technische Konfigurationen sind so zu gestalten, dass keine unzumutbare Belastung der Infrastruktur entsteht. Bei Verstößen können Zugriffe eingeschränkt oder gesperrt werden.

(3) Sie gewährleisten, dass Domains und Inhalte keine gesetzlichen Vorschriften oder Rechte Dritter verletzen. Der Anbieter ist nicht zur präventiven Rechtsprüfung verpflichtet. Bei festgestellten Verstößen dürfen Inhalte gesperrt und Dienste eingeschränkt werden. Sie stellen den Anbieter von Ansprüchen frei, die aus von Ihnen zu vertretenden Verstößen resultieren, einschließlich notwendiger Rechtsverfolgungskosten.

(4) Der Kunde ist allein und fortlaufend dafür verantwortlich, regelmäßige und vollständige Sicherungskopien (Backups) seiner Daten zu erstellen. Der Anbieter schuldet Backups nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder in der Leistungsbeschreibung des konkreten Angebots ausgewiesen ist; ob Backups enthalten sind, gesondert beauftragt werden können oder nicht angeboten werden, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Eine freiwillige Wiederherstellung aus Kulanz begründet keine dauerhafte Backup-Pflicht. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er seine Daten selbst regelmäßig sichern muss.

Unberührt bleiben die Pflichten des Anbieters zur Datensicherheit nach Art. 32 DSGVO, die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sowie die Haftung des Anbieters nach § 14 für Datenverluste, die er zu vertreten hat. Die Verantwortung des Kunden für eigene Sicherungskopien schließt eine Haftung des Anbieters für von ihm zu vertretende Datenverluste nicht aus.

(5) Sofern ein bestimmtes Traffic-Volumen vereinbart ist, achten Sie auf dessen Einhaltung. Der Traffic unterliegt Fair-Use-Grundsätzen (https://nextserv.eu/legal/fair-use).

(6) Untersagte Nutzungen

Die folgenden Nutzungen der bereitgestellten Systeme, Netze und Ressourcen sind untersagt, gleich ob durch den Kunden selbst oder durch Dritte für oder über den Kunden. Die Verbote dienen dem Schutz der Stabilität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der angebotenen Leistungen sowie der Systeme Dritter; die jeweiligen technischen Gründe sind bei den einzelnen Nummern benannt. Soweit ein Verbot nicht ausdrücklich auf bestimmte Tarife beschränkt ist, gilt es für alle Leistungen. Eine Ausnahme ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Anbieters in Textform möglich; die Genehmigung gilt nur für den darin bezeichneten Umfang und Zeitraum und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

  1. der Betrieb, die Installation, die Ausführung oder die Duldung von Krypto-Mining-Anwendungen oder vergleichbaren ressourcenintensiven Berechnungsverfahren (insbesondere Proof-of-Work), auf eigene oder fremde Rechnung; diese Nutzung beansprucht dauerhaft und in nicht einkalkuliertem Umfang Rechen-, Speicher- und Netzwerkressourcen, beeinträchtigt die bereitgestellte Leistung und kann die Lebensdauer der eingesetzten Hardware verkürzen;

  2. das Scannen, Abtasten, Sondieren oder Auskundschaften von Ports, Protokollen, Diensten, Adressen oder Netzwerken externer Leistungserbringer, Internet-Knotenpunkte (IXPs), Peering-, Transit- oder sonstiger Dritter, insbesondere mittels Portscannern oder vergleichbarer Werkzeuge; solche Aktivitäten bergen Missbrauchs- und Sicherheitsrisiken und können zu Beschwerden oder Reputationsschäden für die vom Anbieter eingesetzten IP-Adressen führen. Unberührt bleiben das Scannen der dem Kunden vom Anbieter zugewiesenen eigenen Leistungen sowie Sicherheitstests, die der Anbieter vorab ausdrücklich genehmigt hat, jeweils soweit dies gesetzlich zulässig ist;

  3. der Betrieb, die Bereitstellung, das Training, das Fine-Tuning, die Inferenz oder die sonstige Nutzung von KI-Systemen (insbesondere Machine-Learning-, Large-Language-Model- und Agenten-Systeme), soweit diese Nutzung mehr CPU-, Speicher- oder Stromressourcen beansprucht, als für die jeweilige Leistung im Angebot kalkuliert und ausgewiesen sind;

  4. die Installation oder Nutzung von Betriebssystemen auf virtuellen Maschinen, die nicht durch den Support des Anbieters installiert oder durch die vom Anbieter bereitgestellte Vorauswahl zugelassen sind, soweit das jeweilige Angebot nichts anderes vorsieht; die Beschränkung dient der Kompatibilität und Stabilität der Systeme und soll ungewöhnlichen Ressourcenverbrauch sowie Systemhänger vermeiden. Die unterstützten Betriebssysteme werden in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Bestellübersicht ausgewiesen;

  5. der massenhafte Versand unerwünschter E-Mails (E-Mail-Spam), gleich ob durch den Kunden selbst oder durch Dritte für oder über den Kunden.

(7) Vertragsstrafe, Schadensersatz und Mehrkosten

Für jeden Fall eines schuldhaften und erheblichen Verstoßes gegen Absatz 6, durch den dem Anbieter ein Schaden entsteht oder der ihm zusätzliche Kosten oder Belastungen verursacht, kann der Anbieter eine Vertragsstrafe erheben. Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß höchstens das Dreifache des monatlichen Entgelts, das auf die von dem Verstoß betroffene Leistung entfällt; maßgeblich ist das zum Zeitpunkt des Verstoßes geltende Entgelt einschließlich gewährter Rabatte und Nachlässe. Ist für die betroffene Leistung kein monatliches Entgelt vereinbart, ist der Monatsbetrag anteilig aus dem Entgelt der gewählten Abrechnungsperiode zu ermitteln; betrifft der Verstoß keine entgeltliche Leistung, wird keine Vertragsstrafe erhoben. Die Beträge verstehen sich vor anfallenden Steuern; gesetzlich geschuldete Steuern werden zusätzlich erhoben. Die Geltendmachung steht im Ermessen des Anbieters; der Anbieter ist berechtigt, ganz oder teilweise auf die Geltendmachung der Vertragsstrafe zu verzichten. Ein Verzicht gilt nur für den jeweiligen Einzelfall und begründet keinen Anspruch auf einen künftigen Verzicht.

Ein schuldhafter Verstoß im Sinne dieses Absatzes setzt eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung einer konkreten, für den Kunden zumutbaren Pflicht voraus. Dass der Kunde sein System nicht ausreichend abgesichert hat oder dass ein Dritter über seine Leistung einen Schaden verursacht hat, genügt für sich genommen nicht. Ein Dienst, den der Kunde gutgläubig installiert hat und der erst durch ein späteres Update eines externen Anbieters Schadsoftware enthält, stellt für sich genommen keinen schuldhaften Verstoß dar; anderes gilt, wenn der Kunde nach Kenntnis des Vorfalls zumutbare Abhilfemaßnahmen schuldhaft unterlässt.

Ein fortdauernder Verstoß löst nicht für jeden Kalendertag eine gesonderte Vertragsstrafe aus; wiederholte eigenständige Verstöße können jedoch jeweils gesondert geahndet werden.

Das Recht des Anbieters, Unterlassung zu verlangen, Maßnahmen nach Absatz 2, § 5 Absatz 4, § 10 Absatz 4 oder § 10 Absatz 5 zu ergreifen sowie Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch wegen desselben Verstoßes angerechnet. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einem vom Kunden schuldhaft zu vertretenden Verstoß gegen Absatz 6 beruhen.

Ein erheblicher Verstoß gegen Absatz 6 stellt eine Vertragsverletzung dar und kann eine Sonderkündigung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Tagen zur Folge haben; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 10 Absatz 4 sowie die Rechte nach § 10 Absatz 5 bleiben unberührt.

Dem Anbieter können durch eine nach Absatz 6 untersagte Nutzung Mehrkosten entstehen, die über die öffentlich verfügbaren Preise hinausgehen, weil die bereitgestellten Ressourcen möglicherweise intern subventioniert oder zu Sonderkonditionen bezogen werden. Solche Mehrkosten sind nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen; hierzu zählen insbesondere Kosten für Aufklärung, Unterbindung und Beseitigung der Folgen des Verstoßes, für die Wiederherstellung der Sicherheit und Integrität der Systeme sowie Netzwerk-, Transit- und Peering-Kosten und die durch die Nutzung verbrauchten oder blockierten Ressourcen, soweit diese kausal verursacht und nachweisbar sind.

Soweit gesetzliche Ersatzansprüche bestehen, umfassen diese auch Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass durch einen Verstoß gegen Absatz 6 Systeme, Netze oder Leistungen anderer Kunden beeinträchtigt werden, insbesondere für die Wiederherstellung, Absicherung und Entstörung der betroffenen Systeme und Leistungen.

§ 8 Verbreitung terroristischer Inhalte

(1) Die Verbreitung terroristischer Inhalte unter Nutzung unserer Dienste ist untersagt.

(2) Terroristische Inhalte im Sinne der Verordnung (EU) 2021/784 (TCO-VO) sind Inhalte, die insbesondere zu entsprechenden Straftaten anstiften, dazu anleiten, daran beteiligen, diese verherrlichen oder damit drohen.

(3) Zur Erkennung und Unterbindung wendet der Anbieter ein Verfahren an:

  1. Entgegennahme von Meldungen über die hierfür bereitgestellte Kontaktstelle,
  2. priorisierte Bearbeitung behördlicher Entfernungsanordnungen innerhalb gesetzlicher Fristen,
  3. Prüfung gemeldeter Inhalte (ggf. unter Einsatz automatisierter Mittel),
  4. verhältnismäßige Maßnahmen zur Unterbindung der Verbreitung (u. a. Entfernen, Funktionsdeaktivierung, Kontosperre, Zugriffsbeschränkung),
  5. Information der zuständigen Behörde und des betroffenen Nutzers über ergriffene Maßnahmen.

(4) Gegen Maßnahmen kann innerhalb eines Monats nach Mitteilung Beschwerde eingelegt werden. Nach Prüfung erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen eine begründete Entscheidung.

§ 9 Moderation rechtswidriger Inhalte

(1) Die Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte unter Nutzung unserer Dienste ist untersagt.

(2) Werden über Ihre Domain rechtswidrige Inhalte veröffentlicht oder zugänglich gemacht, kann der Anbieter geeignete Moderationsmaßnahmen ergreifen.

(3) Rechtswidrig sind insbesondere Inhalte, die gegen Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Straf- oder Datenschutzrecht sowie gegen Persönlichkeitsrechte oder Jugendschutzvorgaben verstoßen.

(4) Das Moderationsverfahren umfasst:

  1. Entgegennahme von Meldungen über bereitgestellte Kontaktwege,
  2. Prüfung der Inhalte (grundsätzlich menschliche Prüfung, ggf. mit automatisierter Unterstützung),
  3. verhältnismäßige Maßnahmen (z. B. Entfernung, Funktionsdeaktivierung, Kontosperre, Zugriffsbeschränkung, Kündigung),
  4. Information des betroffenen Nutzers über Maßnahme und Begründung.

(5) Gegen Moderationsmaßnahmen kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden. Nach Prüfung erhalten Sie binnen zwei Wochen eine begründete Entscheidung.

§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Laufzeitregelung getroffen ist, werden Verträge nach dem Prepaid-Prinzip abgeschlossen. Die Leistungserbringung erfolgt für die jeweils gewählte, im Voraus bezahlte Periode.

Soweit für eine Leistung eine automatische Guthabenverlängerung (Auto-Pay) aktiviert ist, erfolgt die Verlängerung ausschließlich über vorhandenes oder automatisiert aufgeladenes Guthaben. Eine direkte leistungsbezogene Belastung der hinterlegten Zahlungsart erfolgt hierbei nicht.

Erfolgt bis zum Periodenende weder eine manuelle Vorauszahlung noch eine erfolgreiche automatische Guthabenverlängerung, endet die Leistung mit Ablauf der Periode.

Jede Verlängerung einer Leistung stellt einen eigenständigen Folgevertrag dar, der die Laufzeit des unmittelbar vorherigen Vertrags fortsetzt. Für jeden Folgevertrag gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuellen Preise und Konditionen.

Preisänderungen sowie Änderungen des Leistungsumfangs gelten ausschließlich für künftige Verlängerungszeiträume oder neue Buchungen und ändern bereits bezahlte Zeiträume nicht rückwirkend. Der Anbieter teilt sie mindestens 14 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und benennt dabei die betroffene Leistung, den Umfang der Änderung und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bei Änderungen digitaler Leistungen und daraus folgende Kündigungsrechte, bleiben unberührt.

(2) Freiwillige vorzeitige Beendigung durch den Kunden Der Kunde kann Verträge jederzeit kündigen, entweder zum Ende der jeweils laufenden Leistungsperiode oder – als freiwillige vorzeitige Beendigung – mit sofortiger Wirkung. Bei einer freiwilligen vorzeitigen Beendigung, also wenn weder ein gesetzliches Beendigungsrecht noch ein vom Anbieter zu vertretender Umstand vorliegt, erfolgt keine anteilige Erstattung bereits vorausbezahlter Entgelte; die bezahlte Leistung kann bis zum Ende des gebuchten Zeitraums weiter genutzt werden. Auf Wunsch des Kunden kann die Leistung auch sofort deaktiviert und gelöscht werden. Die Vorauszahlung ist keine jederzeit kündbare monatliche Zahlung.

Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Rechte und Erstattungsansprüche, insbesondere wenn die Beendigung auf einem vom Anbieter zu vertretenden Umstand beruht oder der Kunde ein gesetzliches Beendigungsrecht ausübt (z. B. Widerruf oder außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach Absatz 4). In diesen Fällen werden bereits vorausbezahlte Entgelte nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet.

(3) Für einzelne Leistungen können abweichend Verträge mit Mindestvertragslaufzeit oder fester Laufzeit angeboten werden; diese sind im jeweiligen Angebot ausdrücklich ausgewiesen. Auch bei solchen Verträgen kann der Kunde die Kündigung jederzeit erklären, wahlweise mit Wirkung zum Laufzeitende oder mit sofortiger Wirkung. Bei sofortiger Wirkung bleibt die vereinbarte Zahlungsverpflichtung bis zum regulären Laufzeitende unberührt; Absatz 2 gilt entsprechend.

Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden bei vorzeitiger Beendigung laufzeitgebundener Verträge ein einmaliges Vergleichsangebot über ein vergünstigtes Restentgelt zu unterbreiten (z. B. reduzierte Einmalzahlung anstelle fortlaufender Restlaufzeitzahlungen). Ein Anspruch auf ein solches Angebot besteht nicht.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

Ein wichtiger Grund auf Kundenseite liegt insbesondere vor bei:

  • dauerhaften oder wiederholten erheblichen Leistungsausfällen, gravierenden Performanceabweichungen oder Nichteinhaltung ausdrücklich zugesicherter SLA/Leistungsparameter,
  • erheblichen Vertragsverletzungen des Anbieters (z. B. unzutreffende Abrechnung, doppelte Abbuchungen, Fehlen ausdrücklich zugesicherter Leistungsmerkmale),
  • erheblichen Sicherheits- oder Datenschutzverletzungen (einschließlich nicht adressierter Sicherheitsvorfälle oder unzulässiger Datenverarbeitung),
  • sonstiger Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung, insbesondere bei nachhaltigem Vertrauensverlust oder systematischer Nichterfüllung wesentlicher Support- und Vertragspflichten,
  • rechtlichen oder regulatorischen Änderungen, durch die die vertragsgemäße Nutzung unzulässig oder unzumutbar wird,
  • vertraglich ausdrücklich vorgesehenen Sonderkündigungstatbeständen (z. B. vereinbarte Sonderrechte bei Leistungsreduzierung, Standortwechsel oder AGB-/Preisänderungen).

Ein wichtiger Grund auf Anbieterseite liegt insbesondere vor bei:

  • schwerwiegenden oder wiederholten Vertragsverstößen des Kunden (insbesondere Missbrauch der Infrastruktur, illegale Inhalte, Urheberrechtsverletzungen, Spam, Botnetze, Angriffe),
  • erheblichen Sicherheitsrisiken, die vom Kundenbetrieb ausgehen (z. B. kompromittierte Systeme, nicht geschlossene kritische Sicherheitslücken, vom Kunden ausgehende DDoS-Aktivitäten),
  • rechtlicher Verpflichtung oder erheblichem rechtlichem Risiko (z. B. behördliche Anordnungen, gesetzliche Verbote),
  • wiederholtem Zahlungsverzug, Betrugsverdacht, missbräuchlichen Chargebacks oder vergleichbaren wirtschaftlich erheblichen Pflichtverletzungen,
  • sonstiger Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses.

(5) Sperrung und außerordentliche Kündigung Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen oder akuten Sicherheitsrisiken kann der Anbieter Leistungen zur Abwendung von Schäden sofort sperren oder deaktivieren, insbesondere bei Gefahr im Verzug, erheblichen Sicherheitsrisiken, schwerwiegendem Missbrauch oder gesetzlichen beziehungsweise behördlichen Pflichten. Soweit die Umstände es zulassen, teilt der Anbieter den wesentlichen Grund mit und setzt eine angemessene Frist zur Abhilfe, bevor er dauerhafte Maßnahmen – insbesondere eine außerordentliche Kündigung – ergreift. Reicht eine vorübergehende Einschränkung der betroffenen Leistung oder Funktion aus, beschränkt der Anbieter die Maßnahme hierauf; eine Sperrung des gesamten Kontos erfolgt nur, soweit dies erforderlich ist.

Eine vorsorgliche Sperre oder Einschränkung stellt für sich genommen keinen Nachweis eines schuldhaften Verstoßes im Sinne von § 7 Absatz 7 dar.

Bei Prepaid-Verträgen richtet sich die Erstattung vorausgezahlter Entgelte und eines etwaigen Restguthabens nach den gesetzlichen Vorschriften; zwingende Erstattungsansprüche bleiben unberührt. Beruht eine außerordentliche Kündigung auf einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund, werden vorausgezahlte Entgelte und Restguthaben nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet.

(6) Kündigungen sind in Textform (z. B. E-Mail) oder über die auf der Website bereitgestellte Kündigungsschaltfläche zu erklären.

(7) Bei laufzeitgebundenen Verträgen kann der Anbieter bei Zahlungsverzug nach vorheriger Ankündigung außerordentlich kündigen und die Restlaufzeitvergütung sofort fällig stellen, soweit gesetzlich zulässig.

(8) Offene Forderungen dürfen nach vorheriger Ankündigung an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Dabei können die zur Durchsetzung erforderlichen personenbezogenen Daten übermittelt werden.

§ 11 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten

(1) SEPA-Lastschrift Bei Auswahl der SEPA-Lastschrift erteilen Sie ein entsprechendes Mandat zum Einzug des Rechnungsbetrags. Der Einzug erfolgt innerhalb von 3-14 Tagen nach Vertragsschluss. Die Vorabankündigungsfrist (Pre-Notification) beträgt 5 Tage vor Fälligkeit. Sie sorgen für ausreichende Kontodeckung; von Ihnen verschuldete Rücklastschriftkosten tragen Sie.

(2) Zahlung über Mollie Bei Auswahl einer über „Mollie“ angebotenen Zahlungsart erfolgt die Abwicklung über Mollie B.V., Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, Niederlande. Verfügbare Einzelzahlarten und etwaige ergänzende Bedingungen werden im Buchungsprozess ausgewiesen. Mollie führt in unserem Auftrag automatisierte Betrugspräventionsprüfungen durch; verdächtige Transaktionen können abgelehnt oder mit zusätzlicher Authentifizierung (z. B. 3D Secure) versehen werden. Einzelheiten zu Einschränkungen von Zahlungsarten und Betrugsprävention ergeben sich aus den Zahlungsbedingungen und der Datenschutzerklärung.

(3) Sonstige Dienstleistungen mit monatlicher Bezahlung Für sonstige monatlich bezahlte Leistungen (z. B. Zusatzoptionen oder vergleichbare Service-/Abo-Modelle) gilt ergänzend:

  • solche Leistungen werden, soweit im jeweiligen Angebot nicht abweichend benannt, automatisch entsprechend der vereinbarten Abrechnungsperiode berechnet,
  • Auto-Pay ist leistungsbezogen und richtet sich nach der jeweils gebuchten Leistung sowie deren konkreter Produktbeschreibung,
  • NetPoints können, soweit technisch vorgesehen, angerechnet werden,
  • mit Buchung wird die Fair-Use-Policy unter https://nextserv.eu/legal/fair-use akzeptiert,
  • das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Leistungserbringung nach den gesetzlichen Vorgaben erlöschen,
  • bei missbräuchlicher oder unüblicher Nutzung dürfen hierdurch verursachte Zusatzkosten gesondert berechnet werden.

(4) Zahlung auf Rechnung für verifizierte Unternehmenskonten Rechnungszahlung steht ausschließlich verifizierten Unternehmenskonten (BUSINESS) zur Verfügung. Bereitstellung, Aktivierung, Deaktivierung oder Einschränkung richten sich nach den jeweils geltenden Prüf-, Risiko- und Freigabekriterien sowie dem Zahlungsverhalten des Kontos. Bei Nichtzahlung gelten die Regelungen zu Mahnung, Kündigung und Inkasso dieser AGB.

(5) BusinessFund (B2B-Abrechnungsmodell) BusinessFund ist ein gesondertes Abrechnungsmodell für verifizierte Unternehmenskonten auf Basis individueller Angebote. Leistungsumfang, monatliches Commitment, mögliche Überziehungs-/Mehrverbrauchsentgelte (Overcharge) und die Mindestvertragslaufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den Angaben im Kundenkonto. Die Rechnungsstellung der gebuchten Leistungen erfolgt abweichend von einem sonst angegebenen oder gewählten Abrechnungszeitraum stets stündlich auf Basis des jeweiligen Monatssatzes.

Mit der Annahme des Angebots wird keine feste Vertragslaufzeit gebucht, sondern eine Mindestvertragslaufzeit. Während der Mindestvertragslaufzeit kann der Kunde die ordentliche Kündigung mit Wirkung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erklären (Kündigung für diesen Tag). Erfolgt bis zu diesem Tag keine wirksame Kündigung, läuft der Vertrag danach auf unbestimmte Zeit weiter und ist täglich kündbar. Eine Kündigung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirkt zum jeweiligen Tag; die Abrechnung des laufenden Zeitraums wird dann sofort gestellt.

Eine ordentliche Kündigung des BusinessFund ist nur möglich, wenn kein nicht gekündigtes Container-Projekt und kein anderer nicht gekündigter Service den BusinessFund noch zur Zahlung verwendet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Zahlung auf Rechnung und BusinessFund dürfen nicht deaktiviert werden, solange mindestens ein nicht gekündigtes Container-Projekt oder ein anderer Service die jeweilige Methode zur Abrechnung verwendet. Die Anlage eines Container-Projekts setzt voraus, dass mindestens eine dieser Abrechnungsmethoden aktiv ist.

(6) Automatische Guthabenaufladung und automatische Abo-Abrechnung

Soweit technisch angeboten, können Sie eine automatische Aufladung von Guthaben aktivieren. Dabei wird ein von Ihnen festgelegter Aufladebetrag monatlich an einem gewählten Kalendertag (Tag 1 bis 28) über eine bei Mollie hinterlegte und für wiederkehrende Belastungen geeignete Zahlungsart eingezogen. Pro Nutzerkonto können regelmäßig bis zu fünf solcher Auto-Aufladungen eingerichtet werden; je Kalendertag ist höchstens eine Konfiguration möglich. Der Aufladebetrag je Konfiguration liegt zwischen 5 € und 500 €.

Vor der ersten Abbuchung einer Auto-Aufladung ist die jeweils zugehörige Zahlungsmethode durch eine Verifizierungszahlung in Höhe von 0,01 € zu bestätigen; diese dient ausschließlich der Prüfung des Mandats, wird unmittelbar erstattet und löst keine Rechnung aus. Die erste tatsächliche Aufladung und jede folgende Belastung erfolgen mit dem von Ihnen gewählten Betrag und lösen den Gutschein- bzw. Rechnungsprozess nach § 3 aus. Die Anzahl von Verifizierungszahlungen für Zahlungsmandate kann monatlich begrenzt sein.

Das für eine Auto-Aufladung hinterlegte Zahlungsmandat ist von den in Abs. 7 genannten gespeicherten Zahlungsmethoden in den Kontoeinstellungen getrennt; beide Regelungen gelten unabhängig voneinander. Die automatische Aufladung kann jederzeit im Kundenkonto deaktiviert oder in den jeweils angebotenen Parametern angepasst werden. Sie steht nicht für Konten von Minderjährigen innerhalb einer Familiengruppe zur Verfügung.

Für wiederkehrende Leistungen und Abonnements können fällige Entgelte automatisiert über hinterlegte Zahlungsarten abgebucht bzw. belastet werden, sofern Sie dies aktiviert haben oder die jeweilige Zahlungsart dies im Rahmen des Angebots vorsieht. Automatische Zahlungen können vom Kunden jederzeit im Kundenkonto deaktiviert werden; dies gilt für künftige Belastungen ab dem nächsten technisch möglichen Abrechnungszeitpunkt.

Schlägt eine automatische Belastung fehl, ist der Anbieter berechtigt, erneute Belastungsversuche nach angemessenem Abstand durchzuführen und bei fortbestehender Nichtzahlung die vertraglich vorgesehenen Maßnahmen (insbesondere Mahnung, Leistungseinschränkung, Kündigung oder Inkassoübergabe) anzuwenden.

(7) Gespeicherte Zahlungsmethoden

Soweit im Kundenkonto angeboten, können Sie Zahlungsmethoden für wiederkehrende oder vereinfachte Zahlungen über Mollie hinterlegen (gespeicherte Zahlungsmethoden). Die Speicherung erfolgt auf Basis eines Zahlungsmandats. Vor der ersten Nutzung kann eine Verifizierungszahlung in Höhe von 0,01 € erforderlich sein; diese dient ausschließlich der Prüfung der Zahlungsmethode, wird unmittelbar erstattet und löst keine Rechnung aus.

Gespeicherte Zahlungsmethoden können insbesondere für Gutscheinkäufe und den Checkout genutzt werden. Die automatische Guthabenaufladung nach Abs. 6 verwendet ein eigenes, dort hinterlegtes Mandat und nicht automatisch eine hier gespeicherte Standard-Zahlungsmethode. Sie können hinterlegte Methoden optional mit einer eigenen Bezeichnung versehen, eine Standardmethode festlegen sowie gespeicherte Methoden jederzeit in den Kontoeinstellungen widerrufen oder entfernen.

Pro Nutzerkonto gilt ein Höchstbestand an gespeicherten Zahlungsmethoden (regelmäßig bis zu fünf). Der Anbieter kann für einzelne Konten ein abweichendes Limit festlegen. Die Funktion steht nicht für Konten von Minderjährigen innerhalb einer Familiengruppe sowie im Business-Modus oder bei Teams mit NextServ+ for Teams mit zentral verwalteten Zahlungsarten zur Verfügung.

Die technische Abwicklung erfolgt über Mollie B.V.; es gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Der Anbieter speichert keine vollständigen Zahlungsdaten (z. B. vollständige Kartennummern), sondern Mandatsreferenzen und die von Mollie bereitgestellten Anzeigeinformationen. Eine dauerhafte Verfügbarkeit der hinterlegten Zahlungsmethode bis zu deren Widerruf, Löschung oder Beendigung bei Mollie wird nicht garantiert.

§ 12 Creator-/Affiliate-Programm

(1) Der Anbieter kann ein Creator- bzw. Affiliate-Programm anbieten, über das Kunden („Partner“) Leistungen des Anbieters bewerben und für vermittelte Buchungen eine Vergütung erhalten. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.

(2) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Aufnahme in das Programm ist eine reine Ermessensentscheidung des Anbieters; sie setzt eine gesonderte Freischaltung voraus, in deren Rahmen dem Partner ein persönlicher Empfehlungscode und/oder -link zugeordnet wird.

(3) Eine Buchung wird dem Partner zugeordnet, wenn sie nachweislich über seinen Code oder Link zustande kommt und technisch zugeordnet werden kann. Die Vergütung wird – soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – auf den Nettoumsatz der vermittelten Buchung berechnet, also ohne Umsatzsteuer und unabhängig von einem dem geworbenen Kunden gewährten Rabatt. Höhe, Dauer und Umfang der Vergütung ergeben sich aus den im Kundenkonto hinterlegten Konditionen oder einer gesonderten Vereinbarung.

(4) Die Anwendung eines Empfehlungscodes erfolgt buchungs- bzw. abonnementbezogen und nicht nutzerbezogen. Ein geworbener Kunde kann über die Dauer seiner Nutzung mehrere Codes verschiedener Partner verwenden, je Einkauf ist jedoch nur ein einziger Code zulässig. Der bei der Bestellung angegebene Code wird der jeweiligen Buchung fest zugeordnet und kann vom geworbenen Kunden nachträglich nicht mehr geändert werden; eine spätere Änderung der Zuordnung erfolgt ausschließlich durch den Anbieter und nur, soweit dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. Die Zuordnung erstreckt sich auf sämtliche Upgrades, Erweiterungen und Aufstockungen derselben Buchung. Downgrades, Reduzierungen oder Teilstornierungen werden nachträglich abgerechnet; die hieraus entstehende Minderung der Vergütung wird mit künftigen Auszahlungen verrechnet oder zurückgefordert.

(5) Vermittelte Buchungen, ausstehende und freigegebene Provisionen sowie Auszahlungen werden im Kundenkonto ausgewiesen. Auszahlungen freigegebener Vergütungen erfolgen zu den im Kundenkonto oder gesondert vereinbarten Zeitpunkten und auf das jeweils vereinbarte Zahlungsmittel (insbesondere PayPal oder SEPA) bzw. wahlweise als Guthabengutschrift. Voraussetzung ist die Hinterlegung der erforderlichen steuerlichen Angaben und einer gültigen Auszahlungsmethode. Für die ordnungsgemäße Versteuerung der erhaltenen Vergütungen ist der Partner selbst verantwortlich. Die Einsicht beschränkt sich auf die für die Provisionsprüfung erforderlichen Transaktionsdaten (z. B. Buchungsdatum, Buchungswert, Provisionsstatus); personenbezogene Daten der geworbenen Kunden werden nicht offengelegt.

(6) Provisionen entstehen aufschiebend bedingt. Sie können storniert, gekürzt, einbehalten oder zurückgefordert werden, soweit die zugrunde liegende Buchung widerrufen, rückbelastet, storniert oder erstattet wird oder auf Missbrauch beruht.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, Provisionsbeträge bis zu 60 Tage ab Entstehung einzubehalten, um Stornierungen, Rückbelastungen, Erstattungen und Missbrauchsprüfungen abzuwarten. Bei Zahlungsausfall des vermittelten Kunden – insbesondere bei fehlgeschlagenen Lastschriften, Rückbuchungen, Mahnverfahren ohne Erfolg oder ausbleibender Zahlung – besteht kein Vergütungsanspruch des Partners; bereits ausgezahlte Vergütungen für die betroffene Buchung können zurückgefordert oder mit künftigen Auszahlungen verrechnet werden. Nach Ablauf der Prüfungsdauer wird die Provision endgültig abgerechnet, sofern kein Einbehaltsgrund vorliegt.

(8) Nicht vergütungsfähig sind insbesondere:

  • Buchungen, die der Partner über ein eigenes Konto oder ein Konto, das ihm wirtschaftlich oder rechtlich zuzurechnen ist, unter Verwendung seines eigenen Empfehlungscodes oder -links vornimmt (Selbstvermittlung);
  • Buchungen von Angehörigen, im Haushalt lebenden Personen sowie sonstigen nahestehenden Personen im Sinne von § 15 AO, soweit diese den eigenen Empfehlungscode oder -link des Partners verwenden;
  • Buchungen, die durch irreführende, unlautere oder belästigende Werbung (z. B. Spam), durch unzulässige Verwendung von Kennzeichen des Anbieters (insbesondere im Rahmen von Suchmaschinen-Keyword-Werbung), durch das Vortäuschen von Vermittlungen oder durch sonstige Manipulation der Zuordnung (z. B. Cookie-Stuffing) zustande kommen.

Bereits ausgezahlte Vergütungen für solche Buchungen können zurückgefordert oder mit künftigen Auszahlungen verrechnet werden. Bei Verstößen kann der Anbieter den Partner zudem mit sofortiger Wirkung vom Programm ausschließen.

(9) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, eine erfolgte Auszahlung innerhalb von 14 Tagen ab Zahlungseingang in Textform zu beanstanden. Der Anbieter hat in diesem Fall die Richtigkeit der Auszahlung – insbesondere die Höhe und die zugrunde liegenden Vermittlungen – nachzuweisen. Festgestellte Fehlbeträge sind durch den Anbieter unverzüglich nachzuzahlen; Überzahlungen sind durch den Partner unverzüglich zu erstatten oder können mit künftigen Auszahlungen verrechnet werden. Nach Ablauf der Frist gelten Auszahlungen als anerkannt; offensichtliche Fehler sowie zwingende gesetzliche Rechte und Ansprüche, insbesondere bei nachgewiesenem Missbrauch, bleiben unberührt.

(10) Beide Vertragsparteien können die Affiliate-Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen in Textform auflösen. Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund – insbesondere bei Verstößen gemäß Abs. (8) – bleibt unberührt; in diesen Fällen kann der Anbieter die Teilnahme mit sofortiger Wirkung beenden.

(11) Ist der Partner Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, steht ihm für die Affiliate-Vereinbarung ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Annahme in das Programm zu. Der Widerruf ist in Textform an den Anbieter zu richten. Bereits freigegebene und nicht beanstandete Vergütungen für tatsächlich erfolgreich vermittelte Buchungen bleiben hiervon unberührt.

(12) Der Anbieter ist berechtigt, die Konditionen des Programms (insbesondere Provisionssätze, Auszahlungsmodalitäten und Programmregeln) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern sowie das Programm insgesamt jederzeit einzustellen. Über jede wesentliche Änderung wird der Partner in Textform informiert; die Mitteilung erfolgt spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung. Dem Partner steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zur Affiliate-Vereinbarung zu, das er innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung in Textform ausüben kann; bis zum Wirksamwerden der Kündigung gelten die bisherigen Konditionen fort. Erfolgt innerhalb der Frist keine Kündigung, gilt die Änderung als angenommen. Bereits freigegebene und nicht beanstandete Vergütungen bleiben hiervon unberührt.

(13) Die Einordnung als Verbraucher oder Unternehmer richtet sich nach den tatsächlichen Umständen der Teilnahme und nicht allein nach der Bezeichnung in diesem Programm. Soweit der Partner das Programm im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt, handelt er als selbstständiger Unternehmer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Es wird durch die Teilnahme kein Arbeits-, Dienst-, Gesellschafts-, Handelsvertreter- oder Maklerverhältnis begründet. Der Partner ist nicht berechtigt, Erklärungen für den Anbieter abzugeben, Verträge in dessen Namen zu schließen, Forderungen einzuziehen oder den Anschein zu erwecken, er sei Mitarbeiter, Vertreter oder offizieller Repräsentant des Anbieters.

(14) Soweit der Anbieter Werbematerialien (Texte, Banner, Bilder, Videos, Logos, Empfehlungslinks etc.) bereitstellt, räumt er dem Partner für die Dauer der Teilnahme ein einfaches, nicht übertragbares und jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht zum Zweck der Bewerbung der Leistungen des Anbieters ein. Eigene Bearbeitungen, Verfremdungen oder Übersetzungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig. Marken, Logos und sonstige Kennzeichen des Anbieters bleiben dessen ausschließliches Eigentum; mit Beendigung der Teilnahme oder auf Verlangen des Anbieters sind diese unverzüglich zu entfernen oder zu löschen.

(15) Der Partner ist verpflichtet, seine Bewerbungen so zu kennzeichnen, dass der werbliche Charakter für den durchschnittlichen Empfänger eindeutig erkennbar ist (insbesondere nach UWG, MStV und vergleichbaren Vorschriften des jeweils anwendbaren Rechts). Eine Verschleierung der kommerziellen Absicht – etwa durch das Vortäuschen rein redaktioneller, privater oder unabhängiger Empfehlungen – ist unzulässig. Der Partner stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Pflichten beruhen.

(16) Individuell vereinbarte Konditionen (insbesondere Höhe und Laufzeit der Vergütung) sowie nicht öffentlich zugängliche Daten aus dem Partner-Dashboard (z. B. vermittelte Kunden, Umsätze, Provisionsdetails) sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht über das Ende der Teilnahme hinaus für die Dauer von zwei Jahren fort. Unberührt bleiben gesetzliche Auskunfts- und Offenlegungspflichten.

(17) Der Partner kann seine Stellung aus diesem Programm sowie seine Provisionsansprüche nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen oder abtreten. Der Anbieter ist berechtigt, mit fälligen Provisionsansprüchen gegen unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen aus dem Programm aufzurechnen. Dem Partner steht ein Aufrechnungsrecht zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(18) Auf die Provisionsansprüche findet die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB Anwendung; sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Vergütung freigegeben wurde und der Partner Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

§ 13 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Unbeschadet der unbeschränkten Haftung nach Abs. 1 ist die Haftung des Anbieters für Schäden aus Systemfehlern, Softwarefehlern oder vergleichbaren automatisierten Fehlfunktionen seiner technischen Infrastruktur – soweit gesetzlich zulässig und soweit überhaupt eine Haftung besteht – je Schadensereignis auf das Dreifache des zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses maßgeblichen Monatsentgelts der jeweils betroffenen Leistung begrenzt; maßgeblich ist der vertraglich vereinbarte Preis einschließlich gewährter Rabatte und Nachlässe. Liegt keine monatliche Vergütung vor, errechnet sich der Monatsbetrag anteilig aus der zum Zeitpunkt des Ereignisses geltenden Vergütung für die gewählte Abrechnungsperiode.

Diese Begrenzung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) im Sinne von Absatz 2; insoweit haftet der Anbieter für den vertragsüblichen, vorhersehbaren Schaden, auch wenn dieser die dreifache Monatsvergütung übersteigt. Sie gilt ferner nicht, soweit gesetzliche Haftungstatbestände eingreifen, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüchen wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (z. B. Art. 82 DSGVO). Die Begrenzung gilt nur, soweit sie den vertragsüblichen, vorhersehbaren Schaden nicht unangemessen unterschreitet (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

§ 15 Rechtswahl

(1) Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

§ 16 Blog-Bewertungen

(1) Angemeldete Nutzer können Blog-Beiträge mit „Gefällt mir“ oder „Gefällt mir nicht“ bewerten. Eine Bewertung setzt ein Nutzerkonto voraus.

(2) Der Anbieter speichert im Kundenkonto, welcher Beitrag bewertet wurde und wie (positiv oder negativ). Anderen Nutzern wird keine Anzahl von Bewertungen angezeigt, sondern nur die Auswahlmöglichkeit. Der Anbieter (Administration) erhält ausschließlich eine aggregierte Kennzahl.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Bewertungsfunktion jederzeit zu ändern oder einzustellen.


II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

NextServ UG (haftungsbeschränkt)
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Justin Franke
Randstraße 1
22525 Hamburg
Deutschland
Telefon: +4915123806057
E-Mail: contact@nextserv.eu

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 200588
EUID: DEK1101R.HRB200588

Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: in Beantragung

Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte, der Vertragsschluss sowie Korrekturmöglichkeiten richten sich nach den Regelungen in Teil I („Zustandekommen des Vertrages“).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1 Vertragssprache ist Deutsch.

3.2 Der vollständige Vertragstext wird vom Anbieter nicht dauerhaft gespeichert. Die AGB werden im Rahmen des Bestellprozesses zur Verfügung gestellt und können vom Kunden gespeichert werden. Eine Übermittlung der AGB erfolgt zusätzlich per E-Mail. E-Mail-Benachrichtigungen erfolgen zudem insbesondere bei erfolgreicher oder fehlgeschlagener Zahlung sowie bei Bereitstellung der gebuchten Leistung.

4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Leistungsmerkmale ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1 Die in den Angeboten genannten Preise sind Gesamtpreise einschließlich aller enthaltenen Preisbestandteile und Steuern. Preise können je nach Empfängerland und Kundengruppe abweichen. Maßgeblich ist der im Checkout/Kassenbereich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angezeigte Preis.

5.2 Entstehen Kosten für Geldübermittlungen (z. B. Überweisungs- oder Wechselkursgebühren), tragen Sie diese, wenn unsere Leistung in einem EU-Mitgliedstaat erbracht wird und die Zahlung außerhalb der EU veranlasst wurde.

5.3 Verfügbare Zahlungsarten werden auf der Website bzw. im jeweiligen Angebot angezeigt.

5.4 Soweit nichts Abweichendes bei der jeweiligen Zahlungsart geregelt ist, sind Zahlungsansprüche sofort fällig.

5.5 Mit Vertragsbestätigung bzw. Beginn jeder weiteren Abrechnungsperiode erhalten Sie per E-Mail eine Rechnung über die angefallenen Entgelte.

6. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

7. Vertragslaufzeit / Kündigung

Informationen zu Laufzeit und Kündigung finden Sie in Teil I dieser AGB sowie im jeweiligen Angebot.

letzte Aktualisierung: 12.09.2026